Aufgrund der aktuell geltenden Pandemiestufe 3 gilt eine gänderte Fassung. Änderungen sind rot hervorgehoben. Die geänderte und aktuell gültige Fassung erhalten Sie hier sowie in den Downloads.
Die Großen Pausen und die Mittagspause dienen in erster Linie der Erholung von Schülerinnen und Schülern und Lehrkräften. Daher sind Anfragen an Lehrerinnen und Lehrer in den großen Pausen auf den Zeitraum nach dem ersten Klingeln am Ende der großen Pausen zu legen, d.h., jeder Schüler und jede Schülerin begibt sich zunächst in seinen Pausenbereich. Ausnahmen bilden bereits abgesprochene Gespräche mit Lehrkräften, die der Nutzung der Pausenzeit zugestimmt haben. In allen Pausen und beim Verlassen des Klassenzimmers (etwa beim Wechsel in den Computerraum) sind Wertsachen am Körper zu tragen!
Für die Klassen 5 – 10 gelten folgende Regelungen:
Die Fachlehrer verlassen zur großen Pause als Letzte das Klassenzimmer und schließen das Zimmer ab.
Die jeweilige Gangaufsicht schließt die Zimmer am Ende der großen Pause wieder auf.
Die Schülerinnen und Schüler halten sich in den großen Pausen im Außenbereich oder im Foyer der Keltenhalle auf. Die Benutzung der Toiletten im Eingangsbereich ist erlaubt.
Bei starkem Regen (Durchsage: Regenpause) halten sich die Schülerinnen und Schüler in den Lernateliers, im Foyer und den Fluren vor den naturwissenschaftlichen Fachräumen auf.
Klassenzimmerwechsel finden zu Beginn der jeweiligen großen Pause, also um 9:25 Uhr bzw. um 11:15 Uhr statt.
Falls der Unterricht nach der Pause in einem Fachraum oder in der Sporthalle stattfindet, werden die Schulsachen im Gang vor dem Fachraum oder unter den Treppen im Eingangsbereich abgelegt und dort am Ende der Pause abgeholt (Aufsicht vorhanden).
Falls der Unterricht vor der Pause in einem Fachraum stattfand, werden die Schulsachen im Erdgeschoss, z.B. unter den Treppen oder im Foyer abgelegt, nicht in die Klassenzimmer gebracht!
Für die Kursstufen gelten folgende Regelungen:
Die Schülerinnen und Schüler der Kursstufe dürfen sich in den Großen Pausen in den Kursräumen (nicht in den Fachräumen!) oder Lernateliers aufhalten. Der Kursstufenraum kann den ganzen Tag über als Aufenthaltsbereich genutzt werden; allerdings darf der Unterricht in den umliegenden Räumen nicht gestört werden.
Klassenzimmerwechsel finden zu Beginn der Pausen statt.
Für die Mittagspause gilt folgende Regelung:
In der Mittagspause (13:10 – 13:55 Uhr) dürfen sich Schülerinnen und Schüler, die am Nachmittag Unterricht haben, nachmittags an einer schulischen Veranstaltung teilnehmen oder die Hausaufgabenbetreuung besuchen, in Schulgebäuden aufhalten, und zwar:
im Foyer der Keltenhalle bis zum Ende des Mensabetriebs gegen 13:40 Uhr,
im Aufenthaltsbereich im Foyer beim Haupteingang sowie den Lernateliers,
in der Schülerbibliothek (Raum 170), wenn dort Aufsichten anwesend sind,
in Raum 169 (Hausaufgabenbetreuung), wenn dort Aufsichten anwesend sind.
Der Aufenthalt in oder vor den Klassenzimmern, den Fachräumen oder vor der Verwaltung ist nicht erlaubt.
Die Mittagsaufsicht (Lehrkräfte beider Schulen) kann Schülerinnen und Schüler, die sich nicht angemessen verhalten, aus dem Gebäude verweisen.
Stand: 22. März 2019